Feuerwehrmann/-frau Anwärter
Mindestalter 16 Jahre
(Abzeichen wird nicht verliehen)
Feuerwehrmann /-frau
Mindestalter 18 Jahre.
Bestandene Truppmann Ausbildung / Basismodul MTA
1x Leistungsabzeichen (die Gruppe im Löschangriff / die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz) mindestens Bronze
Oberfeuerwehrmann /-frau
15 Jahre aktiver Dienst in der Feuerwehr.
Oder nach abgeschlossenen Sprechfunker und Abschluss Truppführer Qualifikation (MTA Abschluss)
Hauptfeuerwehrmann /-frau
20 Jahre aktiver Dienst in der Feuerwehr mit einem abgeschlossenen Leistungsabzeichen in gold-rot (die Gruppe im Löschangriff oder die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz)
Oder nach MTA Abschluss (BM + SF + TFQ) und Übernahme einer Funktion in der Feuerwehr: Schlauchwart, Gerätewart, Leiter-Atemschutz, Jugendwart, etc.
Oder nach MTA Abschluss (BM + SF + TFQ) und 2 weitere Lehrgänge auf Landkreisebene Bsp.: Atemschutz, Maschinisten, Absturzsicherung, Motorsägen Kurs etc.
Löschmeister/-in
Erfolgreich abgeschlossener Gruppenführer-Lehrgang an der Staatlichen Feuerwehrschule und als Gruppenführer als Führungsposition und und Ausbilder in der Feuerwehr eingesetzt.
Oberlöschmeister/-in
15 Jahre aktiver Dienst als Gruppenführer als Führungsperson sowie als Ausbilder (Übungen).
Oder Gruppenführer mit Übernahme von Sonderfunktionen wie: Maschinisten-Ausbilder; Ausbilder-für Atemschutz; MTA-Ausbilder; Jugendwart; etc.
Hauptlöschmeister/-in
20 Jahre aktiver Dienst als Gruppenführer mit Übernahme von Sonderfunktionen wie: Maschinisten-Ausbilder; Ausbilder für Atemschutz; MTA-Ausbilder; Jugendwart; etc.
Oder Zugführer Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule
Oder Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und eingesetzt als stellv. Kommandant
Brandmeister/-in
Federführender Kommandant mit Zugführer Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule
Oder Kommandant / stellv. Kommandant ab der dritten gewählten Periode
Oberbrandmeister/-in
Ab der dritten gewählten Periode als Federführender Kommandant mit Zugführer Ausbildung
Oder Erfolgreich abgeschlossener Verbandsführer-Lehrgang an einer der staatlichen Feuerwehrschulen
Hauptbrandmeister/-in
Ab der dritten gewählten Periode als Federführender Kommandant mit Verbandsführer-Ausbildung
Oder Kommandanten ab der dritten gewählten Periode die eine leitende Position in der Inspektion / Fachbereichen im Landkreis bekleiden
Kommandant/-in
Wahl zum Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden.
(Wahlberechtigt 16 Jahre - 67 Jahre)
stellv. Kommandant/in
Wahl zum stellvertretenden Kommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr durch die aktiven Feuerwehrdienstleistenden.
(Wahlberechtig 16 Jahre - 67 Jahre)
Kreis- und Stadtbrandmeister
Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat zu seiner Unterstützung und zur
Unterstützung der Kreis- Stadtbrandinspektoren
Kreis- und Stadtbrandinspektor
Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat im Einvernehmen mit den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren
Kreis- und Stadtbrandrat
Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrates von den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren
10 Jahre aktiver Dienst
20 Jahre aktiver Dienst
30 Jahre aktiver Dienst
40 Jahre aktiver Dienst
50 Jahre aktiver Dienst
Ehrenkreuz für 25 Jahre aktiven Dienst
Ehrenkreuz für 40 Jahre aktiven Dienst
Ehrenkreuz für 50 Jahre aktiven Dienst
Atemschutzgeräteträger
Feuerwehrdienstleistende die den Atemschutzgeräteträger-Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben
Maschinist
Feuerwehrdienstleistende die den Maschinisten Lehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben
Leiter einer Feuerwehr
Feuerwehrdienstleistende die an einer der staatlichen Feuerwehrschulen den Lehrgang zum Leiter einer Feuerwehr mit Erfolg abgeschlossen haben.
Mit dem Leistungsabzeichen "Die Gruppe im Löscheinsatz" darf mit einem Alter von mindestens 16 Jahren begonnen werden, der Gruppenführer und der Maschinist müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das Abzeichen kann in einem Abstand von zwei Jahren abgelegt werden.
Die Teilnahme an der Leistungsprüfung „Die Gruppe im Löscheinsatz“ ist freiwillig. Sie kann von allen Feuerwehren abgelegt werden. Jeder Teilnehmer kann die Leistungsprüfung bei einer Feuerwehr in der Gemeinde ablegen, in der er eine Wohnung hat und in der Gemeinde, in der er einer regelmäßigen Beschäftigung oder Ausbildung nachgeht, in besonderen Fällen auch in einer Nachbargemeinde (nach Art. 6 BayFwG).
Die Leistungsprüfung Variante III (Innenangriff) kann nur von Gruppen mit mindestens vier Atemschutzgeräteträgern, die zum Zeitpunkt der Abnahme atemschutztauglich nach G 26-3 sind, abgelegt werden.
Bronze (Stufe 1)
Silber (Stufe 2)
Gold (Stufe 3)
Gold- Blau (Stufe 4)
Gold-Grün (Stufe 5)
Gold-Rot (Stufe 6)
Mit dem Leistungsabzeichen "Die Gruppe im Hilfeleistungseinsatz" darf mit einem Alter von 18 Jahren begonnen werden. Das Abzeichen kann in einem Abstand von zwei Jahren abgelegt werden.
Der Maschinist muss für alle Stufen die Ausbildung zum Maschinisten für Tragkraftspritzen und Löschfahrzeuge abgeschlossen haben und eine Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse besitzen.
Der Gruppenführer soll für alle Stufen den Gruppenführer-Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule, muss jedoch mindestens die Ausbildung zum Truppführer abgeschlossen haben.
Bronze (Stufe 1)
Alle Teilnehmer für die Stufe 1 müssen sich mindestens in der Ausbildung zum Truppmann Teil 1 befinden.
Silber (Stufe 2)
Alle Teilnehmer für die Stufe 2 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann Teil 1 abgeschlossen haben.
Gold (Stufe 3)
Alle Teilnehmer ab der Stufe 3 müssen mindestens die Ausbildung Truppmann Teil 2 abgeschlossen haben.
Gold-Blau (Stufe 4)
Gold-Grün (Stufe 5)
Gold-Rot (Stufe 6)
Freiwillige Feuerwehr Tettenweis Unterschwärzenbach
Hauptstr. 32
94167 Tettenweis
Tel. 08534/969622
