Freiwillige Feuerwehr - was ich schon immer wissen wollte!

Die beiden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tettenweis Phillipp Kohlpaintner und Martin Eichlseder informieren die Tettenweiser Bürger.

 

Redaktion: Was mache ich, wenn ich ein Wespennest im Haus habe?
P.K.: Einige Wespenarten, sowie Bienen und Hornissen stehen unter Naturschutz.
Die Feuerwehr entfernt Wespennester nur wenn Gefahr im Verzug ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn Allergiker in dem Gebäude wohnen, Kleinkinder dort wohnen oder das Wespennest direkt im Schlafzimmer ist.  Andernfalls muss ein Fachunternehmen kontaktiert werden.

 

Redaktion: Was passiert, wenn ich 112 anrufe?
M.E.: Es kommt immer wieder vor, dass Feuerwehrangehörige von betroffenen Bürgern angerufen werden und einen "Notruf" absetzen wollen. Dies stellt den Feuerwehrler vor große Schwierigkeiten, weil dieser nicht so schnell seine Kameraden kontaktieren kann. Somit dauert es immer länger bis die Feuerwehr am Einsatzort ist. Wir empfehlen allen Bürgern immer zuerst die 112 anzurufen und dort den Notruf zu melden. In der Integrierten Leitstelle in Passau (ILS) sind alle Mitarbeiter bestens geschult und können das Geschehen einschätzen und die notwendigen Stellen alarmieren. Oft wird nicht nur die Feuerwehr gebraucht.  Auch bei Fehlalarmen kommen in der Regel keine Kosten auf den Meldenden zu. Wir kommen lieber einmal zu oft als zu wenig. Haben Sie also keine Angst und rufen Sie sofort die 112, anstatt erst einen befreundeten Feuerwehrler.

 

 

Redaktion: Wo kann ich mir bei Hochwasser Sandsäcke holen?
P.K.: Die Gemeinde und der Landkreis haben ein gewisses Kontingent, was aber nicht so schnell abgerufen werden kann. Meist ist dann das Wasser bereits da bis vom Landkreis die Säcke da sind. Jeder Bürger ist für sein eigenes Hab und Gut selbst verantwortlich und sollte, wenn er in gefährdeten Gebiet wohnt, auch selbst gefüllte Sandsäcke vorhalten.

 

Redaktion: Wo übt die Feuerwehr?
M.E.: Wir sind immer auf der Suche nach passenden Übungsobjekten. Wenn ein Tettenweiser Bürger zu Hause sehen will wie wir im Einsatz agieren, kann er sich jederzeit bei einem der Kommandanten melden. Wir kommen dann gerne vorbei und begutachten das Übungsobjekt. Grundsätzlich können wir fast überall eine Übung abhalten. Haus und Grundstück werden hier natürlich nicht beschädigt. Aus jeder Objektübung erfährt sowohl die Feuerwehr als auch der Bürger wichtige Informationen auf mögliche Gefahren zu Hause oder Einschränkungen welche dem Einsatzerfolg entgegen wirken.

 

Redaktion: Ab wann darf mein Kind zur Jugendfeuerwehr?
P.K.: An den Übungen der Jugendfeuerwehr darf man ab 12 Jahren teilnehmen. Jeder Interessierte darf die ersten Male unverbindlich an der Übung mitmachen – auch Mädchen.
Erwachsene Frauen und Männer können jederzeit als Quereinsteiger (ohne Vorkenntnisse) zu uns kommen.

 


 

Das Interview führte Marion Hartl.